Psychotherapie

Die von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannten und erstattungsfähigen Therapieverfahren sind:

 

Zur Behandlung hirnorganischer verursachter Einschränkungen (z.B. nach Schlaganfällen) steht die neuropsychologische Therapie als Behandlungsverfahren zur Verfügung. Diese wird ebenfalle von den Gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet.

 

Darüber hinaus gibt es weitere Therapieverfahren, deren Kosten jedoch aktuell nicht von den Gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet werden.