Häufige Fragen rund um Psychotherapie

Welche Therapieverfahren werden von den Gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet?

Es gibt vier Psychotherapieverfahren, für die die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen auf Antrag übernommen werden:

Zur Behandlung hirnorganischer verursachter Einschränkungen (z.B. nach Schlaganfällen) steht die neuropsychologische Therapie als Behandlungsverfahren zur Verfügung. Diese wird ebenfalle von den Gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet.

Darüber hinaus gibt es weitere Therapieverfahren, deren Kosten jedoch aktuell nicht von den Gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet werden.

Eine kurze Beschreibung der unterschiedlichen Verfahren finden Sie, wenn Sie auf die jeweiligen Bezeichnungen klicken. Wir empfehlen Ihnen, sich über die verschiedenen Verfahren zu informieren, um eines herauszusuchen, das für Sie passend erscheint.

 

Worauf sollte ich bei der Therapeut*innenwahl achten?

 

Wie kommt man an ein Erstgespräch zur Abklärung von psychischen Symptomen?

 

Wie wird eine Psychotherapie eingeleitet?

 

Was wird vor Beginn einer Psychotherapie benötigt?

 

Ich bin Privatpatient*in – was ist zu beachten?

Ich bin aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls psychisch erkrankt – was ist zu beachten?

 

Ich bin gesetzlich krankenversichert, finde aber trotz Anstrengung keine Therapeut*innen mit Kassenzulassung, die Termine für mich frei haben. Was kann ich tun?

 

*Bei Erwachsenen. Für Kinder und Jugendliche gelten teils abweichende Kontingente.